Das Zuger Strafgericht hat am Mittwoch im Prozess gegen Manager des ehemaligen Sportrechtevermarkters ISMM/ISL drei Angeklagte freigesprochen und drei in Nebenpunkten zu Geldstrafen verurteilt. Zur Kasse gebeten wird auch der Welt-Fussballverband Fifa. Die Anklage hatte den sechs Verantwortlichen des 2001 Konkurs gegangenen ISMM-Konzerns unter anderem Veruntreuung und Betrug im Umfang von über 100 Millionen Franken vorgeworfen und unbedingte Freiheitsstrafen von drei bis viereinhalb Jahre verlangt.
Das Gericht anerkannte jedoch in zwei Fällen bloss den Vorwurf der mehrfachen Erschleichung einer Falschbeurkundung. Einen Dritten verurteilte das Gericht wegen Veruntreuung eines vergleichsweise geringen Betrages. Er hatte 90 000 Franken auf sein Privatkonto überwiesen, ohne den Grund dafür zu nennen. Zwei der ehemaligen ISMM-Kaderleute wurden zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 200 beziehungsweise 500 Franken verurteilt, der dritte zu einer solchen von 240 Tagessätzen à 350 Franken. Das Gericht bezeichnete in der Urteilsbegründung das Verschulden als «nicht leicht» beziehungsweise «mittelschwer». Auf Bussen sei verzichtet worden, weil die Angeklagten entweder keine eigennützigen Motive gehabt oder einen grossen Teil der Untersuchungskosten zu tragen hätten.
Für die drei weiteren Angeklagten gab es vollumfängliche Freisprüche. Alle sechs erhalten Entschädigungen für die Umtriebe des Prozesses, einige zudem eine Entschädigung für unbegründete Untersuchungshaft. Der Kanton Zug muss zwischen 17 000 und 190 000 Franken pro Person zahlen, insgesamt 604 000 Franken. Übernommen werden müssen auch Untersuchungskosten im Umfang von 180 000 Franken.
Ins Rollen gebracht hatte den Fall die Fifa, als sie im Frühling 2001 zwei ISMM-Manager anzeigte und ihnen vorwarf, Gelder in der Höhe von 70 Millionen Franken in betrügerischer Absicht vorenthalten zu haben. Die Zuger Strafverfolgungsbehörden dehnten die Untersuchung auf vier weitere ISMM-Manager aus. Ermittelt wurde auch wegen betrügerischen Konkurses und Gläubigerschädigung. Die Fifa zog ihre Anzeige 2004 wieder zurück. Trotz mehrmaliger Aufforderung habe sie keine Begründung dafür geliefert, hiess es vonseiten des Gerichts.
Als ehemalige Privatklägerin wurden der Fifa vom Gericht Untersuchungskosten von 118 000 Franken auferlegt. Zudem wurde sie verpflichtet, sich an der Entschädigung eines Angeklagten mit knapp 23 000 Franken zu beteiligen. Die Fifa habe «nicht immer nach Treu und Glauben» mit den Untersuchungsbehörden zusammengearbeitet und in einem zentralen Punkt falsche Angaben gemacht, sagte der Richter. - Siehe auch: Verteidigung nimmt im ISMM-Prozess Stellung, ISMM-Manager sollen für bis zu viereinhalb Jahre hinter Gitter und Sportrechtevermarkter vor Gericht: Es geht um 100 Millionen Franken
Mittwoch
02.07.2008