Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat dem Sender Sport1 die Ausstrahlung von Werbung für den Sportwettenanbieter bet-at-home.com untersagt. «Der geltende Glücksspielstaatsvertrag verbietet Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel», schreibt die ZAK dazu.
Die Untersagung, die die ZAK in ihrer Sitzung vom Dienstag in München beschlossen hat, umfasse alle Werbeformen. Darunter jedoch insbesondere Spotwerbung, Dauerwerbesendungen und Teleshopping sowie Sponsorhinweise, wenn sie so gestaltet seien, dass sie zur Teilnahme am Glücksspiel anregen würden und insofern werblichen Charakter hätten.
Obwohl die ZAK bereits im August besagte Werbung untersagt hatte, warb Sport1 weiterhin für bet-at-home.com. So seien im Zeitraum zwischen dem 19. August und dem 2. September im Programm zahlreiche unterschiedliche Werbeformen für den Sportwettenanbieter wiederholt ausgestrahlt worden. Der Sender hatte gegen die Beanstandung geklagt. «Das Verfahren ist noch anhängig», so die ZAK.
Der Sender Sky hat laut der ZAK ebenfalls gegen das Werbeverbot für Glücksspiele verstossen. In der Sendung «sky fussball bundesliga» wurde am 7. August für den Sportwettenanbieter Tipico geworben. Die ZAK habe diesen Verstoss beanstandet. «Beide Veranstalter hatten in einem eigens anberaumten Gespräch mit Vertretern der ZAK sowie der lizenzgebenden BLM ihre Auffassung vorgetragen, dass infolge der aktuellen EuGH-Rechtsprechung der gesamte deutsche Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr anwendbar sei», schreibt die Kommission.
«Die ZAK missbilligt das Verhalten von Sport1 und Sky und bekräftigt mit den heute gefassten Beschlüssen ihre wiederholt dargelegte Position, wonach die EuGH-Urteile auf das Werbeverbot keine direkte Auswirkung haben und der Glücksspielstaatsvertrag insofern weiterhin gilt.» Diese Position sei bereits durch verschiedene deutsche Gerichte gestützt - darunter durch das Bundesverwaltungsgericht.