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Dienstag
23.10.2007

Die Luxusuhren-Firma «Montres Breguet» darf beim TV-Sponsoring nicht mit dem Zusatz «Depuis 1775» auftreten. Laut Bundesverwaltungsgericht stellt dieser Teil ihres Logos unzulässige Werbung dar. Die Swatch-Tochter aus dem waadtländischen L`Abbaye war bereits mehrfach als Sponsorin der TV-Übertragung des «Concours de musique de Genève» in Erscheinung getreten. Dabei wurde sie jeweils mit dem Logo «Montres Breguet - Depuis 1775» vorgestellt. Als die Firma auch die Übertragung des «Finale Piano» auf TSR 2 sponsern wollte, wies das SRG-Tochterunternehmen Publisuisse die Sponsornennung jedoch zurück. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) bestätigte später die Auffassung von Publisuisse, wonach der Zusatz «Depuis 1775» gegen das gesetzliche Werbeverbot beim TV-Sponsoring verstosse.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Firma nun abgewiesen. Laut den Berner Richtern hebt die Jahreszahl die Qualität der Produkte hervor. Die Jahresangabe suggeriere, wie lange schon Uhren produziert würden und dass es sich um ein über die Jahrhunderte entwickeltes und perfektioniertes Produkt handle. Damit wirke der Zusatz direkt in werbender Weise für die Waren der Firma. Laut dem Urteil wäre die Angabe des Gründungsjahrs der Firma im übrigen selbst dann unzulässig, wenn sie nur der imagemässigen Positionierung des Unternehmens dienen sollte. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.