Die Präsidentin der Schweizerischen Patientenorganisation (SPO), Margrit Kessler, will es nicht hinnehmen, dass sie vom Kantonsgericht St. Gallen einen «Maulkorb» umgehängt bekommt, weil sie in einem Streit mit einem St. Galler Chefarzt jeweils auch die Medien in die Entwicklung des Falles miteinbezogen hatte. Sie hat gegen das Urteil beim Bundesgericht Rekrus eingelegt.
Das Kantonsgericht St. Gallen hatte die SPO-Präsidentin Kessler im August 2005 wegen ihrer öffentlichen Kritik am Chirurgie-Chefarzt des Kantonsspitals St. Gallen, Jochen Lange, verurteilt. Das Gericht erachtete es als persönlichkeitsverletzend, dass Kessler Medien über den Fall informierte. Der SPO-Präsidentin wurde unter Strafandrohung verboten, ihre Kritik an Lange öffentlich zu äussern. Dieses Verdikt will Kessler jetzt vom Bundesgericht überprüfen lassen. Sie bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht von Schweizer Radio DRS gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
Donnerstag
05.01.2006