Die in Deutschland tätige Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat am Dienstag sogenannte bei RTL und Sat.1 beanstandet, weil das Gebot der Trennung von Werbung und Programm nicht eingehalten worden sei. «In den beanstandeten Fällen war die Werbung optisch nicht klar genug vom Programm getrennt und nicht ausreichend gekennzeichnet», so die ZAK. In jeweils einer Folge der RTL-Soaps «Gute Zeiten, schlechte Zeiten» und «Alles was zählt» vom November 2010 wurden Move-Splits eingesetzt.
In beiden Fällen wurden Plakatflächen, die zur fiktiven Szenerie der Serien gehören, unabhängig vom restlichen Bild mit Werbung bedeckt. Diese Werbung wurde also optisch nahtlos in die Gesamtkulisse eingefügt und wirkte wie ein Teil der Spielhandlung. Anschliessend wurde auf die Plakatflächen gezoomt, und danach erschien der bekannte Split-Screen, der in diesem Fall auf einem Teil des Bildschirms Werbung für dasselbe Produkt wie auf der virtuellen Werbetafel in der Spielhandlung zeigte, und auf dem anderen die letzte Szene der Serienfolge. Es wurde zwar bereits während der Spielhandlung ein Schriftzug «Werbung» eingeblendet, aber in einer nicht hinreichend deutlichen Form.
Ähnlich verhielt es sich mit einem Move-Splits bei Sat.1, der in einer Folge von «Anna und die Liebe» im Dezember 2010 ausgestrahlt worden war. Hier wurde eine Split-Screen-Werbung auf einem Fernsehgerät in der Serienkulisse eingeblendet.
Als «Move-Splits» bezeichnen Veranstalter Werbeeinblendungen an einer beliebigen Stelle des Bildschirms, auf welche die Kamera dann zoomt, bis die Werbung bildschirmfüllend zu sehen ist. Move-Splits sind als Varianten von Split-Screen-Werbung in Deutschland grundsätzlich zulässig.