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Freitag
02.03.2007

Mehr als acht von zehn E-Mails im Internet sind Müll: Der Anteil unverlangter Werbezusendungen über elektronische Medien ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Jetzt soll das Versenden unverlangter Massenwerbung via E-Mail oder SMS auch in der Schweiz strafbar werden. Happige Geldstrafen, wie sie neulich in den Niederlanden gegen einen Spam-Versender verhängt wurden, sind weltweit noch eine Ausnahme. In der Schweiz konnten sich «Spammer», wie die Versender unverlangter Werbe-E-Mails genannt werden, bisher aber besonders sicher fühlen: Anders als in den USA und der EU fehlte hierzulande eine klare gesetzliche Handhabe gegen ihr Treiben. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes ändert sich dies nun: Voraussichtlich ab dem 1. April 2007 wird Spamming strafbar. Auch Telefongesellschaften und Internetanbieter sollen in die Pflicht genommen werden.

Künftig wird es unter Geld- oder Freiheitsstrafe verboten sein, via E-Mail, SMS oder über andere Telekommunikationskanäle unaufgefordert Massenwerbung zu versenden oder solche Sendung in Auftrag zu geben, ohne vorher die Einwilligung der Empfänger eingeholt zu haben («Opt-in»-Prinzip). Zudem muss, was die meisten Spammer heute nicht tun, ein korrekter Absender angegeben werden, und den Empfängern soll damit ermöglicht werden, weitere Zusendungen problemlos und kostenlos zu unterbinden.

Eine Ausnahme gilt für Streuwerbung an bestehende Kunden: Wem eigene Kunden bei früheren Verkäufen ihre Adresse selbst mitgeteilt haben, der muss diese Kunden für elektronische Massenwerbung nicht um Erlaubnis bitten, solange nur eigene, ähnliche Waren, Werke oder Leistungen beworben werden, der Absender korrekt angegeben und jeweils eine Ablehnungsmöglichkeit angeboten wird («Opt-out»). Der Datenschutz ist allerdings weiterhin zu beachten; hierzu sagt die neue Bestimmung nichts.

So weit so gut oder zumindest gut gemeint: Ob die neue Gesetzesregelung spürbare Auswirkungen auf die unerwünschte Werbeflut haben wird, darf bezweifelt werden. Je nach Schätzung stammt nur gerade ein Prozent der hierzulande empfangenen Spam-E-Mails aus der Schweiz. Allerdings schlüpfen gerade diese E-Mails immer wieder durch die Maschen der oftmals ausländischen Filterprogramme. Die meisten Spam-Mails stammen heute aus China und Südkorea; auch Werbe-SMS werden häufig aus ausländischen Handy-Netzen versandt.

Am 1. März ist in Deutschland das neue Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten, das Verbrauchern einen besseren Schutz vor irreführenden Angaben bei unerwünschter E-Mail-Werbung bieten soll. Mit dem TMG wird die Verhängung eines Bussgeldes von bis zu 50 000 Euro möglich, wenn E-Mail-Werber Informationspflichten verletzen oder den Absender verschleiern. Die nationalen Regelungen gegen die grassierende Spam-Seuche bleiben jedoch Stückwerk, solange sie nicht international koordiniert erfolgen. Auch der Internetpionier Vint Cerf sieht im Missbrauch des weltweiten Netzes weniger ein technisches Problem als ein gesellschaftliches und wirtschaftliches. - Siehe auch: Sanktionen für Ahnungslose und Meldestelle