Die «SonntagsZeitung» muss auf ihrer nächsten Titelseite eine Gegendarstellung von Guido A. Zächs Anwältin Vera Delnon publizieren. Delnon wehrt sich gegen den Vorwurf, ein Verbot übertreten und damit Zächs Prozesschancen gefährdet zu haben. Es geht um das für Strafverteidiger geltende Verbot, im Vorfeld eines Prozesses den Kontakt zu Zeugen aufzunehmen. In einer vom Audienzrichter des Bezirksgerichts Zürich diese Woche angeordneten Gegendarstellung widerspricht Delnon dieser Aussage. Lediglich die Manipulation und Beeinflussung der Zeugen sei untersagt, Kontakt zu Zeugen zur Faktenprüfung dagegen gehöre zur Kernaufgabe jeder Verteidigung, schreibt Delnon am Freitag in einem Mediencommuniqué.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Verurteilung von Paraplegiker-Arzt Guido A. Zäch im Oktober 2005 zu 16 Monaten Gefängnis bedingt wegen mehrfacher Veruntreuung. Zwei Tage vor Prozessbeginn am Basler Appellationsgericht hatte die «SonntagsZeitung» berichtet, Delnon habe Zäch in Bedrängnis gebracht. Dadurch fühlt sie sich in ihrer Berufsehre verletzt. Ob sie weitere rechtliche Mittel ergreife, wollte die Anwältin auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA nicht sagen. Die «SonntagsZeitung» wird gemäss Auskunft des stellvertretenden Chefredaktors Ueli Walther an ihrer Darstellung festhalten. Die Zeitung wird sich allerdings noch weiter mit den vier Artikeln zu beschäftigen haben, die sie im Rahmen des Prozesses gegen Zäch im vergangenen Herbst veröffentlicht hatte. Ende Dezember haben Zäch und Delnon beim Presserat nämlich eine Beschwerde eingereicht. Darin wird der «SonntagsZeitung» neben anderen Verstössen gegen die Sorgfaltspflicht die Entstellung der Wahrheit vorgeworfen.
Samstag
14.01.2006