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Freitag
01.12.2006

Der Schweizer Presserat hat einmal mehr seine hohen Anforderungen an den Umgang mit Angeschuldigten bei schwerwiegenden Vorwürfen unterstrichen, indem er in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme die «SonntagsZeitung» für einen Artikel tadelte. In dem Beitrag hatte das Blatt aus dem Tamedia-Verlag im Frühling 2006 über eine Aufsichtsbeschwerde berichtet, die von der Bank Vontobel im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen ehemalige Kadermitarbeiter der Bank eingereicht worden war. Kritisiert wurden darin «die Methoden der Zürcher Staatsanwaltschaft».

Es sei dabei um schwerwiegende Vorwürfe gegangen, weshalb sich die Zeitung nicht damit hätte begnügen dürfen, das Dementi des Leitenden Staatsanwalts abzudrucken, wonach «keine Amtsgeheimnisverletzung erkennbar» sei, hält der Presserat fest. «Vielmehr hätte auch das generelle Dementi des Direktbetroffenen zur Aufsichtsbeschwerde der Bank Vontobel zwingend in den Artikel gehört», heisst es wörtlich. Abgewiesen hat der Presserat hingegen weitere Punkte der Beschwerde des Staatsanwalts. So hatte die Zeitung genügend recherchiert und nicht gegen die berufsethische Forderung nach Wahrheitssuche verstossen. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22630.htm