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Montag
10.01.2005

Jetzt muss Justizminister Christoph Blocher entscheiden, ob zwei «SonntagsBlick»-Journalisten gerichtlich verfolgt werden. Weil es um politischen Nachrichtendienst geht, ist nach Abschluss der Ermittlungen für ein weiteres Verfahren eine Ermächtigung nötig. Im vorliegenden Fall gehe es um ein politisches Delikt, sagte Peter Lehmann, Sprecher der Bundesanwaltschaft (BA), am Montag zu einem Bericht der «NZZ am Sonntag». Deshalb sei der Fall nach Abschluss des gerichtspolizeilichen Verfahrens Mitte Dezember Justizminister Blocher unterbreitet worden.

Das Verfahren ausgelöst hatte im August 2003 eine Artikelserie über Schweizer Waffenexporte. Der «SonntagsBlick» veröffentlichte geheime Dokumente, darunter eine Liste mit den Ländereinschätzungen des Bundesrates. Darin werden etwa Israel Menschenrechtsverstösse in den besetzten Palästinensergebieten vorgeworfen. Nach einer Anzeige des für Kriegsmaterialexporte zuständigen Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) eröffnete die BA ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung. Die undichte Stelle in der Bundesverwaltung konnte aber nicht eruiert werden, wie BA-Sprecher Lehmann weiter sagte. Dabei sei auch gegen die zwei Journalisten eine Untersuchung eingeleitet worden wegen Verdachts auf politischen Nachrichtendienst, sagte Lehmann. Ob sich der Verdacht in der Untersuchung erhärtet hatte, wollte er nicht ausdrücklich bestätigen. In das Verfahren verwickelt seien zudem zwei weitere «SonntagsBlick»-Journalisten wegen Veröffentlichung amtlicher Geheim-Verhandlungen. - Mehr dazu: «SonntagsBlick»-Journalist: Vom Militärgericht verurteilt, Anklage gegen «SonntagsBlick»-Journalist erhoben und Journalisten des «SonntagsBlicks» im Visier der Bundesanwaltschaft