Das Militärgericht 6 hat am Freitag einen Journalisten des «SonntagsBlick» zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 10 Tagen veurteilt. Der angeklagte Redaktor wurde beschuldigt, militärische Geheimnisse veröffentlicht zu haben, weil er in der Ausgabe vom 6. Juli 2003 des «SonntagsBlicks» Bilder und Informationen über eine unterirdische, klassifizierte Anlage der Luftwaffe bei Buochs publiziert hatte.
Die Mediengewerkschaft Comedia nimmt das vom Militärgericht 6 gefällte Urteil zur Kenntnis. Anstatt den Redaktor von den - mitunter in der heutigen Zeit absurd anmutenden - Vorwürfen freizusprechen, ignorierte das Militärgericht 6 die in der Verfassung garantierte Pressefreiheit. Comedia hält es für höchst bedenklich, dass in militärischen Belangen das öffentliche Interesse an transparenter Berichterstattung geringer eingestuft wird als das Interesse des Militär an Geheimhaltung - obwohl doch gerade hier Öffentlichkeit und demokratische Kontrolle besonders notwendig wären.
Die Tendenz zur versuchten Disziplinierung der Medienschaffenden ist aus Sicht von Comedia mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu stoppen. Comedia ist deshalb hoch erfreut, dass die Verteidigung bereits beschlossen hat, das skandalöse Urteil des Militärgerichts 6 an die nächste Instanz weiterzuziehen.
Samstag
04.12.2004