Mit einem Bericht über eine angeblich kurzfristig programmierte Sendung über die beiden Brüder Christoph und Gerhard Blocher hat der «SonntagsBlick» die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt, urteilte der Schweizer Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Trotz verschiedener anderslautender Informationen habe sich die Zeitung darauf versteift, Chefredaktor Ueli Haldimann habe den Film kurzfristig vor der Bundesratswahl ins Programm gedrückt. Damit habe er eine Intrige anzetteln und zur Abwahl von Bundesrat Blocher beitragen wollen.
Es wäre laut Presserat «zur Information der Leserschaft angezeigt gewesen, nicht nur die Darstellung der drei im Artikel nicht einmal abstrakt erwähnten Quellen, sondern auch die anderslautende Version in den Bericht aufzunehmen, wonach die Umstände bei der Festlegung des Sendetermins nicht merkwürdig gewesen seien, sondern den üblichen Gepflogenheiten entsprochen hätten». Der «SonntagsBlick» hätte diese Information «umso weniger unterschlagen dürfen, als sich der ganze zweite Teil des Artikels mit der Frage der Festlegung des Ausstrahlungszeitpunkts auseinandersetzt.» - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24960.htm
Dienstag
19.05.2009