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Mittwoch
14.05.2025

Kino

Die Honorarempfehlungen gelten für Klassik, Jazz, Rock/Pop und auch für Filmmusik und «Medienmusik»... (Bild: zVg)

Die Honorarempfehlungen gelten für Klassik, Jazz, Rock/Pop und auch für Filmmusik und «Medienmusik»... (Bild: zVg)

Zum ersten Mal hat der Berufsverband für professionelle Musiker und Musikerinnen der Schweiz (Sonart) einheitliche Honorarempfehlungen für Selbständigerwerbende aller Musikgenres veröffentlicht. 

Konkret schlägt der Verband Stunden-, Tages- und Wochenpauschalen für alle wichtigen Tätigkeiten professioneller Musikschaffender vor. Dazu gehören Kreation (Komposition, Improvisation, Songwriting), Interpretation (Konzerte und Proben) und auch weitere Tätigkeiten wie Projektmanagement oder Musikproduktion, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

Die Empfehlungen machen dabei keine Unterschiede zwischen den Musikgenres wie Klassik, Jazz, Rock/Pop oder Filmmusik. Auch «Medienmusik» wird berücksichtigt.

Mit den empfohlenen «fairen» Honoraren können die Musikschaffenden ihre Betriebskosten decken, Rücklagen für Investitionen und Erwerbsausfälle bilden sowie in die Sozialversicherungen einzahlen und sich um ihre Altersvorsorge kümmern. 

Das Honorar «MinimumPay» gilt als Mindesthonorar. Es kann zum Beispiel bei Grossveranstaltungen oder mangelnder Berufserfahrung berücksichtigt werden, «soll aber nicht unterschritten werden», schreibt der Verband.