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Mittwoch
15.03.2006

Der Kanton Solothurn zieht eine positive Bilanz nach drei Jahren Öffentlichkeitsprinzip in der Kantonsverwaltung und bei den Gemeindeverwaltungen. Der befürchtete Ansturm von Anfragen sei ausgeblieben. Das Öffentlichkeitsprinzip räumt jedermann ein verfassungsmässiges, einklagbares Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten ein. Einschränkungen gibt es etwa dann, wenn der Einsichtnahme schützenswerte private oder wichtige öffentliche Interessen entgegenstehen oder wenn es um Positionen aus Vertragsverhandlungen geht.

2003, im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, registrierte der Kanton 27 Gesuche auf Akteneinsicht, 2004 deren 38 und im vergangenen Jahr 53. «In den allermeisten Fällen» hätten «für alle Parteien gangbare Lösungen gefunden werden können», sagte Daniel Schmid, kantonaler Beauftragter für Information und Datenschutz auf Anfrage. Über die Zahl der abgelehnten Gesuche wollte er keine Angaben machen. Bürger stellen dann Akteneinsichtsgesuche, wenn sie selber persönlich betroffen sind oder aktiv am politischen Geschehen mitwirken möchten. Die Gesuche würden in der Regel ohne Verfügung entschieden. Kein einziger Streitfall habe vor Gericht geendet.