Der bernische Regierungsrat muss ein Konzept erarbeiten, das den Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen beim Jugendschutz bezüglich Alkohol und Tabak aufzeigt. Dies entschied der Grosse Rat am Montag einstimmig. Voraussichtlich auf den 1. Januar 2007 treten im Kanton Bern die neuen Bestimmungen in Kraft, welche die Abgabe von Alkohol und Tabak an Jugendliche stark einschränken. Die Kantonsregierung hatte in ihrer Antwort auf Fragen einer vorberatenden Kommission dargelegt, wie sie den Vollzug der gesetzlichen Vorgaben bewerkstelligen will. So habe der Kanton mit verschiedenen Organisationen Leistungsverträge abgeschlossen, etwa mit dem Blauen Kreuz, mit der Organisation «Fokus Alkoholprävention» oder mit dem Contact Netz, das sich schwerpunktmässig um die Cannabisprävention kümmert.
Im weiteren wolle der Kanton auf Informations- wie Kontrollmassnahmen setzen. Informiert und geschult werden sollen unter anderem Vollzugsbehörden, Sportverbände und Veranstalter von Grossanlässen. Zudem seien Testkäufe im ganzen Kanton vorgesehen, die neu auch auf Tabak ausgedehnt werden sollen. Schon heute werde die unrechtmässige Abgabe von Alkohol und Tabak durch Erwachsene an Jugendliche mit einer Busse bestraft.
Montag
11.09.2006