In einer ersten Stellungnahme zum Urteil der Wettbewerbskommission (Weko) hat die Swisscom am Freitagmorgen festgehalten, sie habe noch keine Begründung erhalten. Bis diese vorliege, halte das Unternehmen an der bisherigen Einschätzung fest. Als wichtigste Gründe nennt die Swisscom in ihrer Stellungnahme folgende Punkte im Wortlaut:
Swisscom Mobile hat seit Jahren die tiefsten Mobilterminierungsgebühren aller Schweizer Mobilfunkanbieter.
Swisscom Mobile zieht aus den Terminierungsgebühren gegenüber den anderen Mobilfunkanbietern keine Vorteile: Vielmehr leistet das Unternehmen aufgrund des niedrigeren Preises und der höheren abgehenden Gesprächsvolumina seit Jahren Nettozahlungen an ihre Mitbewerber Sunrise und Orange.
Die Wettbewerbskommission klassifiziert nur Swisscom Mobile als marktbeherrschend. Dies steht im Widerspruch zur Beurteilung im europäischen Umfeld. Dort wurde jeweils jedem, oder aber keinem Anbieter eine marktbeherrschende Stellung auf die Terminierung von Anrufen in ihr Netz unterstellt.
Die Beurteilung der Marktbeherrschung steht im Widerspruch zum Weko-Gutachten vom 20. November 2006 an die Kommunikationskommission, wonach auch die beiden anderen Schweizer Mobilfunkbetreiber Sunrise und Orange marktbeherrschend seien.
Eine Sanktionierung ist nicht statthaft, wenn sie nicht vorhersehbar ist. Swisscom Mobile konnte und kann nicht abschätzen, welches Preisniveau die Weko als nicht diskriminierend erachtet. - Siehe auch: Swisscom Mobile mit 333 Mio. Franken gebüsst
Freitag
16.02.2007