Die Promotoren des Zürcher Möchtegern-Senders Skyradio sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg abgeblitzt. Die europäischen Richter sind auf ihre Beschwerde im Zusammenhang mit der Konzessionsverweigerung durch das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) nicht eingetreten. Das Bundesamt für Kommunikation hatte 1996 eine Konzession für einen Lokalradiosender im Raum Zürich ausgeschrieben. Mehrere Sender hatten sich beworben, unter ihnen Skyradio. Das Uvek vergab die Konzession 1997 schliesslich an das multikulturelle Radio Tropic.
Skyradio gelangte dagegen erfolglos an den Bundesrat und ans Bundesgericht. Letzteres trat auf die Beschwerde 1997 nicht ein. Mit Entscheid von Ende August 2004 hat es der EGMR nun ebenfalls abgelehnt, auf die Beschwerde von Skyradio einzutreten. Der Sender habe keinen rechtlichen Anspruch auf Erteilung einer Konzession, hielt der EGMR fest und bestätigte damit die Ansicht der Schweizer Regierung, wonach das Radio- und Fernsehgesetz keinen solchen Anspruch einräumt. Zudem komme dem UVEK bei der Wahl des Konzessionsempfängers eine grosse Ermessensfreiheit zu. Bereits 2001 hatte der EGMR im Rahmen des gleichen Verfahrens den Teilentscheid gefällt, dass die Konzessionsverweigerung die Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt habe.
Dienstag
05.10.2004