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Mittwoch
25.04.2012

Sky hat Werbung für einen Sportwettenanbieter ausgestrahlt und damit gegen das Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel verstossen. Zu diesem Schluss kam die deutsche Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) in ihrer Sitzung vom Dienstag. Eine Beanstandung gab es zudem für ProSieben.

Das Corpus Delicti heisst «bwin». Der Pay-TV-Sender hatte am 28. Januar in der Sendung «Live Fussball: Bundesliga / Samstagskonferenz» mehrfach Sponsorhinweise und Splitscreenwerbung für den deutschen Sportwettenanbieter ausgetrahlt - und sich damit in den Augen der ZAK einen Rechtsverstoss geleistet. Die Aufsichtskommission hat die weitere Ausstrahlung von allen Werbeformen für bwin untersagt und den Sofortvollzug der Massnahme angeordnet.

Auf ProSieben präsentierte «Frosch Kermit» aus der «Muppet Show» am 20. November 2011 das Abendprogramm. Dabei habe die Figur in den An- und Abmoderationen jeweils «in werblicher Art» auf den Kinostart des «Muppet»-Films hingewiesen, ohne dass ProSieben dies als Werbung gekennzeichnet hätte. Damit hat der Sender gegen die Kennzeichungspflicht verstossen. ProSieben habe den Verstoss inzwischen eingeräumt, wie die ZAK am Dienstag mitteilte.

Die ZAK ist in Deutschland für die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkanbieter zuständig. Mitglieder der Kommission sind die gesetzlichen Vertreter der 14 Landesmedienanstalten.