Content:

Sonntag
02.04.2006

Weil in der Sendung des «Kassensturz» vom 11. Januar 2005 über die Privatschule GSBA (Horgen) kritische Aussagen gemacht wurden, zu denen die Schule keine Stellung nehmen konnte, hat sich das Schweizer Fernsehen (SF) in einem Vergleich dazu verpflichtet, der GSBA auf SF 1 und SF 2 Werbezeit im Wert von 400 000 Franken zur Verfügung zu stellen. Ausserdem werde in einer der nächsten Sendungen des «Kassensturz» eine Erklärung zum Fall verlesen, erklärte SF in einer Medienmitteilung. Laut SF werden die Werbespots der GSBA in Werbeblöcken ausgestrahlt, die nicht mit anderen Werbespots ausgebucht sind. Somit entstehen SF durch den Vergleich keine Ertragsausfälle und die Gebührenzahler werden finanziell nicht geschädigt, hiess es weiter.

Im August 2005 kam die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) zum Schluss, dass die Position der GSBA nicht sachgerecht dargestellt worden sei. Ende März bestätigte das Bundesgericht den UBI-Entscheid, indem es eine Beschwerde der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) abwies. Siehe auch: UBI: «Kassensturz» war einseitig