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Dienstag
02.08.2005

Das Schweizer Fernsehen greift gegen Schleichwerbung am TV durch. In einem Schreiben fordert SF DRS die Filmproduzenten auf, bis Ende August sämtliche Zahlungen für Product Placement zu deklarieren. Sonst drohe den Filmen eine Sperre. «Wir haben die Produzenten im letzten November auf die Richtlinien aufmerksam gemacht und dies im Juli mit einem Schreiben unterstrichen», bestätigte SF-Sprecher Urs Durrer der sda eine Meldung der «SonntagsZeitung». Laut Durrer hat SF DRS vorläufig aber keine «schwarzen Schafe» im Visier. Obwohl keine konkreten Fälle von Schleichwerbung bekannt seien, wolle man jetzt aber aktiv vorgehen statt später bloss zu reagieren.

Auslöser für das härtere Vorgehen dürften die jüngsten Vorfälle in Deutschland sein: Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hatte am 20. Juli mitgeteilt, dass über 250 Produktionen der Fernsehserien «Tatort», «Schimanski» oder «Der Fahnder» wegen Verdachts auf Schleichwerbung vorübergehend gesperrt würden. Gleichentags war auch in der Schweiz ein Schleichwerbungs-Fall ins Rollen gekommen: Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) rügte die SRG, weil sie in der Reality-Show «Traumjob» Schleichwerbung betrieben und Sponsoring nicht genügend klar deklariert hatte. Zuvor waren auch schon die Sendungen «Lüthi und Blanc», «Gesundheit Sprechstunde» oder «MusicStar» ins Visier der Aufsichtsbehörde geraten.

Mit dem Brief an die Produzenten möchte man sich beim Schweizer Fernsehen gegen weitere Interventionen des Bakom absichern. Dort schaut man bei Verdacht auf Schleichwerbung heute etwas genauer hin, wie Bakom-Jurist Samuel Mumenthaler auf Anfrage sagte: «Die Vorfälle der letzten Zeit haben zu einer Sensibilisierung geführt.» Die Behörde werde deswegen aber nicht härter gegen die Sender vorgehen oder ihre bisherige Praxis ändern. «Mit uns muss man aber jederzeit rechnen», sagte der Jurist. Deshalb sei es auch richtig, dass sich das Schweizer Fernsehen eine strenge Selbstkontrolle auferlege. Genau hinschauen wollen die TV-Verantwortlichen vor allem bei Fernsehfilmen. Diese würden zum grössten Teil von SF DRS bezahlt, das Drehbuch komme aber oft vom Produzenten, sagte Durrer. Darum müsse man sich weitgehend auf dessen Angaben betreffend Product Placement verlassen.

Beim Product Placement werden Produkte zu Werbezwecken für die Verwendung in einer Sendung zur Verfügung gestellt – beim «Traumjob» etwa waren es Übernachtung im Interlaker Luxushotel «Victoria Jungfrau». Diese Produkte dürfen nicht unnötig hervorgehoben und müssen im Abspann als Sponsoring deklariert werden - sonst droht dem Sender ein Verfahren wegen Schleichwerbung. Siehe auch: Bakom: SRG verletzt Sponsoringbestimmungen mit «Traumjob»