Nackte Haut in der Werbung, manchmal ein Stein des Anstosses: Beinahe 300 Klagen gingen letztes Jahr bei der Lauterkeitskommission ein, knapp 10% galten - wen wunderts - dem Vorwurf der sexistischen Werbung. Die Organisation Terre des Femmes Schweiz warf der letztjährigen Sloggi-Kampagne, in der u.a. auf grossformatigen Plakaten drei respektive vier Frauen ausschliesslich mit Strings bekleidet zu sehen waren, sowie jener für die Schweizer Modeschau Gwand 2003 vor, den weiblichen Körper für Werbezwecke zu missbrauchen. Die Lauterkeitskommission hat nun, wie am Montag bekannt wurde, die beiden Rekurse der Beschwerdeführerin abgelehnt. Sexistisch sei diese Werbung gemäss ihrem Urteil nicht.
«Das Selbstkontrollorgan der Schweizer Kommunikation überprüft die Beschwerden aus einem lauterkeitsrechtlichen Gesichtspunkt und weist Klagen ab, wenn zwischen einem abgebildeten Körper und dem damit beworbenen Produkt ein natürlicher Zusammenhang besteht», schrieb die Lauterkeitskommission am Montag in ihrer Erklärung. Doch was heisst dies eigentlich konkret? «Beide Kampagnen sind im Sinne des Grundsatzes 3.11 nicht als sexistisch einzustufen, weil in beiden Fällen ein Zusammenhang zwischen dem beworbenen Produkt - String-Unterhose respektive Mode - und dem Frauenkörper als Werbeträger besteht», meint die Lauterkeitskommission weiter. Tja, ein bisschen unbefriedigend dieses Urteil, aus Frauensicht jedenfalls. P.S. Wenn Sie sich gerade über eine Werbung ärgern und die ihrer Meinung nach unlauter ist, beanstanden Sie dies auf http.//lauterkeit.ch
Montag
24.05.2004