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Donnerstag
24.08.2006

Die Verordnung zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) ist heftig umstritten. Das Seilziehen findet namentlich um die Bestimmungen zu Werbung und Sponsoring statt, wie sich in der Vernehmlassung ergeben hat. Einer Mehrheit gehen sie zu weit, viele sprechen von einer Überregulierung. Bereits im RTVG sei die Chance einer Liberalisierung verpasst worden, schreibt etwa der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse. Auf Verordnungsstufe werde die Tendenz zu detaillierten staatlichen Eingriffen gar noch verstärkt. Regulatorische Anforderungen und Auflagen sollten auf das Notwendigste beschränkt werden, findet auch die Swisscom, die als Kabelnetzinhaberin Radio- und Fernsehprogramme verbreiten will. Auf über das RTVG hinausgehende Anforderungen sei zu verzichten. So seien die vorgeschlagenen Bestimmungen bei der Werbung zu hoch.

Kritisiert wird unter anderem die Bestimmung zur Werbung für alkoholfreie Biere. Der Verordnungsentwurf verbietet die Werbewirkung für alkoholhaltige Getränke durch Werbung für alkoholfreies Bier bei Programmveranstaltern, die einem Werbeverbot für Alkoholika unterstehen. Das könnte zu einem Werbeverbot für alkoholfreie Biere führen, da es kaum denkbar sei, für Bier ohne Alkohol eine eigene Marke aufzubauen, befürchten die Gegner. Anderseits ist die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme ihrerseits unzufrieden mit der «verwaschenen Formulierung».

Ein weiterer Kritikpunkt ist die asymmetrische Werbeordnung zwischen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft und den privaten Anbietern. Diese gehe zu weit, lautet der Tenor. Die SRG habe sich seit Beginn des Gesetzgebungsprozesses hinter das Konzept der Asymmetrie zu Gunsten anderer Schweizer Veranstalter und Medien gestellt, schreibt die SRG selbst in ihrer Antwort. Allerdings unter der Voraussetzung, «dass diese nicht hinter den vom Publikum längs akzeptierten Status quo zurückgehen sollte». Der Verband Schweizer Presse begrüsst dagegen die «relativ engen Schranken für die kommerziellen Aktivitäten der SRG». Diese seien notwendig, um einer übermässigen Wettbewerbsverzerrung aufgrund der Dominanz der gebührenfinanzierten SRG entgegenzuwirken, schreibt der Verband. Mit der asymmetrischen Werbeordnung zufrieden sind auch die davon profitierenden privaten Radio- und TV-Stationen, wie deren Verbände mitteilten. - Mehr dazu: Mehr als 120 Stellungnahmen zur RTVG-Verordnung