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Donnerstag
28.09.2006

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat am Donnerstag vor vermeintlichen Gratisangeboten im Internet gewarnt, die sich nachträglich als langfristige und teure Abonnementsverträge entpuppen. Immer häufiger komme es vor, dass Konsumentinnen und Konsumenten auf solche Schlangenfängereien hereinfallen. Oft laufe das unsaubere Spiel über Tests, die als gratis verstanden werden und sich nachträglich als teures Service-Abonnement entpuppen. Die Kosten und vertragliche Konsequenzen seien in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) versteckt und aus der Interneteinstiegsseite nicht immer genügend ersichtlich. Das Seco empfiehlt deshalb, beim Internetsurfen Vorsicht walten zu lassen und die AGBs besonders bei Gratisangeboten und Gewinnspielen genau zu lesen oder solche Seiten zu meiden.

Was tun, wenn man fälschlicherweise einen Test ausgefüllt hat? Da laut dem Seco der Verdacht bestehe, dass die in Frage stehenden Angebote durch das Verschleiern der Kosten fragwürdig seien, sei es «ratsam, sich nicht einschüchtern zu lassen und nicht voreilig zu bezahlen», schreibt die Amtsstelle. Dies auch dann nicht, wenn Inkassobüros oder von den Anbietern eingesetzte Anwälte mit rechtlichen Schritten drohen. Das Schweizer Recht bezeichne Verträge, die auf Täuschung einer Vertragspartei beruhen, als einseitig unverbindlich und damit für die getäuschten Personen als ungültig, wenn sie den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechten.