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Donnerstag
30.03.2006

Das Militärkassationsgericht hat am Donnerstag in Solothurn das Urteil gegen einen Redaktor des «SonntagsBlick» aufgehoben und zur Neubeurteilung an das Militärappellationsgericht zurückgewiesen. Allerdings ist dies kein Freispruch, sondern das Kassationsgericht hat die Vorinstanz lediglich angewiesen, ein «vernünftigeres» Urteil zu sprechen, wobei zehn Tage Gefängnis bedingt «nicht unangemessen» seien. Das Militärappellationsgericht hatte den Journalisten wegen Verletzung militärischer Geheimnisse zu sechs Monaten Gefängnis verurteilen wollen, was «krass übersetzt und nicht haltbar» sei, befand das Militärkassationsgericht jetzt.

«Man kann nie zufrieden sein, wenn man bestraft wird, nur weil man seine Arbeit korrekt macht», kommentierte der Verurteilte den Richterspruch gegenüber dem Klein Report. Er sei aber zumindest befriedigt, dass das übertriebene Urteil jetzt korrigiert worden sei. Wie die Sache weitergehen soll, werde er entscheiden, wenn er das schriftliche Urteil habe.

Der Journalist sei der Verletzung militärischer Geheimnisse schuldig, fand auch das Militärkassationsgericht, weil er im Jahr 2003 einen Bericht über eine Kavernenanlage in Buochs NW veröffentlicht hatte, die als militärisch geheim gilt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Militärstrafgesetz postuliere, dass eine derartige Veröffentlichung die Auftragserfüllung von wesentlichen Teilen der Armee gefährden müsse, was im vorliegenden Fall nicht gegeben sei. Das Gericht hingegen hielt fest, dass die Kaverne als Teil der Luftwaffe durch die Aufdeckung gefährdet sei, indem sie beschädigt oder gar zerstört werden könnte. Dadurch könnte die Luftwaffe geschwächt werden.

Die Mediengewerkschaft Comedia reagierte in einer Mitteilung zwar grundsätzlich erfreut auf die höchstrichterliche Korrektur des Urteils. Das täusche jedoch nicht darüber hinweg, dass der Prozess und das Urteil an sich medienfeindlich und einer modernen Informationsgesellschaft unwürdig seien.