Telebasel hat mit seinem Report zu Schwimmbussen an Basler Schulen nicht gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit verstossen. Die Unabhängige Beschwerdestelle für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine entsprechende Beschwerde des Basler Erziehungsdirektors Christoph Eymann abgelehnt. Nicht eingetreten ist die UBI auf eine gleichlautende Beschwerde des Baselbieter Regierungsrates Urs Wüthrich.
«Anwaltlicher Journalismus auf lokaler Ebene ist weiter möglich», sagte Medienanwalt Jascha Schneider, der den Lokalsender vertritt, am Freitag gegenüber dem Klein Report. Damit habe die UBI am Tag der Medienfreiheit einen wegweisenden Entscheid getroffen, so Schneider, der am Freitag von der UBI-Verhandlung getwittert hat.
In der fraglichen «Report»-Sendung mit dem Titel «Inquisition gegen Muslime», erstmals ausgestrahlt am 18. April 2012, ging es um Bussen, die das Basler Erziehungsdepartement gegen muslimische Eltern ausgesprochen hatte, deren Kinder nicht am obligatorischen Schwimmunterricht teilnahmen.