Gesucht originelle Ideen kommen bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) nicht immer gut an. Die Werbung einer Metzgerei, die ihr Fleisch mit Beinen einer Frau anpries, wurde von der Kommission gerügt, wie die SLK am Mittwoch mitteilte. Eine Metzgerei pries auf ihren Lastwagen mit der Darstellung von miniberockten Damenbeinen und dem Spruch «best meat in town» (bestes Fleisch in der Stadt) die hohe Qualität ihres Fleisches an. Dies führte zu einer Beschwerde vor der Dritten Kammer der Schweizerischen Lauterkeitskommission gemäss Grundsatz Nr. 3.11 (geschlechterdiskriminierende Werbung).
Die Beschwerdegegnerin machte geltend, es handle sich um «moderne, nicht alltägliche Werbung», ausserdem werde in anderen Bereichen in gleicher Art und Weise geworben. Die SLK war anderer Meinung: Sie hielt fest, dass «im vorliegenden Fall zwischen der Bewerbung von Tierfleisch und der das weibliche Geschlecht verkörpernden Person offensichtlich kein natürlicher Zusammenhang besteht.» Zudem reduziere die Aussage «best meat in town» die Frau als reines Objekt der Begierde und der angespielten «Fleischeslust». Dies stelle eine Verletzung der Würde der Frau dar. Die Argumentation der Beschwerdegegnerin vermochte die SLK nicht zu überzeugen, und sie wies diese darauf hin, dass nicht die eigene Wahrnehmung massgebend ist, ob eine Werbung unlauter ist oder nicht, vielmehr entscheidet das Verständnis der massgebenden Zielgruppe. Die Metzgerei wurde aufgefordert, in Zukunft auf diese Art der Werbung zu verzichten.