Der Dachverband Schweizer Werbung SW hat auf eine mögliche Ausweitung von Werbeverboten durch die Hintertür im Kanton Zürich aufmerksam gemacht. Im neuen Gesundheitsgesetz steht nämlich, dass Werbeverbote in öffentlichen Gebäuden zu gelten hätten, wobei in der zugehörigen Verordnung der Begriff dieser Bauten so definiert wird, dass solche «der Öffentlichkeit dienen und im Allgemeinen für jedermann zugänglich sind». Zudem heisst es in diesem Verordnungsentwurf, gemeint seien damit neben anderen insbesondere Kultur-, Bildungs- und Sportstätten. Zu dieser Verordnung ist eine Vernehmlassung Ende Februar abgelaufen.
Der Verband SW befürchtet in seiner am Montag verschickten Stellungnahme, mit diesen Definitionen könnte die Einführung von Werbeverboten in Kinos, Theater, Konzertsälen und Einkaufszentren versucht werden, was einem Werbeverbot auf Privatgrund gleichkäme. Das sei aber «ausdrücklich im neuen Gesundheitsgesetz nicht gewollt», betont SW-Rechtskonsulent Marc Schwenninger. Der Sprecher der kantonalen Gesundheitsdirektion, Urs Rüegg, bestätigte am Montag gegenüber dem Klein Report, dass diese Frage nach der gegenwärtigen Formulierung unklar geregelt sei. «Der Regierungsrat muss diese Verordnung beschliessen und wird sich zweifellos mit dem Thema zu befassen haben», sagte er gegenüber dem Klein Report.
Montag
03.03.2008