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Dienstag
22.08.2006

In seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zur Verordnung zum Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) hat der Dachverband Schweizer Werbung (SW) besonders Wert gelegt auf möglichst wenig Werbeeinschränkungen. Dem Gesetzgeber sei mit dem RTVG «eine lebendige Medienlandschaft ein Anliegen», schreibt SW-Rechtsberater Marc Schwenninger. Es sei daher «dafür zu sorgen, dass das regulatorische Umfeld der kommerziellen Kommunikation nicht bremsend, sondern fördernd» wirke. Alle Werbeeinschränkungen würden wegen der grossen Bedeutung der ausländischen Sender einen «weiteren Standortnachteil für einheimische Veranstalter» bedeuten, mahnt das achtseitige SW-Papier.

Konkret schreibt der SW-Rechtsberater, die Bestimmungen über Schleichwerbung seien «als Ganzes überflüssig». Auch die vorgesehenen Vorschriften betreffend Werbetrenner würden «einen unangemessenen Eingriff in das Corporate Design der Sender» darstellen, heisst es weiter, und die Bestimmungen betreffend Werbung auf geteiltem Bildschirm gehen dem Verband SW ebenfalls zu weit. Am Beispiel des Entwurfs zum Thema «virtuelle Werbung» macht der Verfasser der SW-Stellungnahme die Bemerkung, er habe eine «allgemein eher werbefeindliche Einstellung» und schlägt verschiedene Streichungen von einschränkenden Bestimmungen vor. Und schliesslich warnt das SW-Papier, die Vorschriften betreffend Werbung für alkoholfreies Bier würden «Raum für ein totales Werbeverbot für alkoholfreies Bier» lassen, da darin stipuliert ist, diese Spots dürften «keine Werbewirkung für alkoholhaltige Getränke erzeugen». Es sei eine «unrealistische Forderung», für die alkoholfreien Biere völlig eigenständige Marken aufzubauen. - Mehr dazu: Mediengewerkschaft SSM für Werbeeinschränkungen, Die Fernseh- und Radio-Betreiber zur RTVG-Verordnung und Umstrittene Verordnung zum RTVG