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Mittwoch
11.02.2026

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Die im Shop beworbene Hose (links) war nicht die gleiche, die nach Hause geliefert wurde... (Bild: zVg)

Die im Shop beworbene Hose (links) war nicht die gleiche, die nach Hause geliefert wurde... (Bild: zVg)

Ein Versandhändler hat mit Schweizer Kreuz eine angeblich traditionell eidgenössische Lederhose feilgeboten – und dann auch noch eine andere Hose geliefert als die bestellte.

Dieses schwindelerregende Geschäftsgebaren hat ihm nun einen doppelten Rüffel der Schweizerischen Lauterkeitskommission eingebracht.

Der Versandhändler selbst wollte keine Stellung nehmen zu der Beschwerde, die beim Selbstkontrollorgan der Werbebranche auf dem Tisch landete.

Ein Blick auf den Online-Shop erweckt den Eindruck, es handle sich bei ihr um eine Anbieterin mit Sitz in der Schweiz. Zu diesem falschen Eindruck kommt es wegen der Kombination des Modehaus-Namens mit Schweizer Kreuz im Logo. Und wegen der Herkunftsbezeichnung.

Gemäss Lauterkeitskommission liegen jedoch «keinerlei Belege für eine Geschäftstätigkeit in der Schweiz vor». Damit verstösst der Versandhändler gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Und auch ein Grundsatz des Selbstkontrollorgans wurde geritzt.

Doch damit nicht genug. Fast noch surrealer als diese Blendeffekte wirkt das Geschäftsgebaren des Online-Händlers: Die im Shop beworbene Hose war nämlich nicht die gleiche, die dem arglosen Konsumenten nach Hause geliefert wurde.

«Es ist offensichtlich, dass sich die Hosen (mindestens) bei Schnitt und Materialien unterscheiden», schreibt die Lauterkeitskommission in ihrer Stellungnahme weiter.

Damit erwecke das Modehaus beim Publikum einen «täuschenden und irreführenden Eindruck». Auch gehe das aus wettbewerbsrechtlicher Sicht gar nicht.