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Donnerstag
03.03.2005

Der von Switch ins Leben gerufene Streitbeilegungsdienst für Domain-Namen unter .ch und .li stösst auf hohe Akzeptanz und hat sich im ersten Jahr seines Bestehens bewährt. Dies belegt die Anzahl der Fälle, die nicht mehr auf dem Zivilprozessweg gelöst werden müssen. Der Streitbeilegungsdienst wird vom Arbitration and Mediation Center der WIPO (World Intellectual Property Organization) in Genf im Auftrag von Switch betrieben; der Dienst wurde aufgrund einer repräsentativen Studie von der Internetgemeinschaft der Schweiz gewünscht.

Eine Partei, die sich in ihren Rechten verletzt fühlt, weil ein Dritter einen Domain-Namen registriert hat, kann dank dem Streitbeilegungsdienst eine einfache und kostengünstige Einigung erreichen. Danach wird die Streitigkeit zunächst einem Schlichter unterbreitet. Der strebt als Vermittler mit den Parteien eine gütliche Einigung an. Kommt es zu keiner Einigung, so kann der Gesuchsteller die Einsetzung eines Experten beantragen, der dann entscheidet, ob der streitige Domain-Name Rechte des Gesuchstellers verletzt und daher auf diesen zu übertragen ist.

Die Eröffnung eines Streitbeilegungsverfahrens lohnt sich erfahrungsgemäss vor allem dann, wenn eine klare Rechtsverletzung vorliegt. Diese ist gegeben, wenn nur der Gesuchsteller, nicht aber der Halter des Domain-Namens über ein Kennzeichenrecht verfügt, wie zum Beispiel ein Namensrecht, Firmenrecht oder Markenrecht. Hat jedoch auch der Gesuchsgegner mindestens eines dieser Rechte am umkämpften Domain-Namen, dann ist der Zivilprozessweg dem Streitbeilegungsdienst vorzuziehen. In diesem Fall nimmt der Richter eine Interessensabwägung vor, die dem Experten im Rahmen des Streitbeilegungsdienstes nicht möglich ist; denn er fällt nur bei klarer Rechtsverletzung einen Entscheid.

Die Statistik der ersten 12 Monate zeigt folgendes Bild: - Insgesamt wurden 26 Verfahren mit 54 betroffenen Domain-Namen eröffnet - 16 Verfahren wurden ohne Einsetzung eines Experten beendet, in den meisten Fällen aufgrund einer Einigung zwischen den Parteien, in 10 Fällen einigten sich die Parteien bereits bevor ein Schlichter eingesetzt wurde.

In 5 Entscheidungen wurde die Übertragung des Domain-Namens auf den Gesuchsteller angeordnet. Bei der Entscheidung Lenzerheide-valbella.ch wurde ein entsprechendes Gesuch abgelehnt. 4 Fälle sind noch offen. Ein Fall ist in der Regel innerhalb von maximal 90 Tagen erledigt und kostet 500 Franken für das Schlichtungsverfahren und, falls es zu einem Expertenentscheid kommt, je nach Anzahl der betroffenen Domain-Namen 2000 oder 2500 Franken. Die Entscheide der WIPO sind auf dem Zivilprozessweg anfechtbar. Von dieser Möglichkeit wurde bisher noch kein Gebrauch gemacht.