Der Schweizer Presserat hat am Dienst zwei Stellungnahmen veröffentlicht, in denen er zwei Beschwerden abweist. Im einen Fall hatte ein Leser des «St. Galler Tagblatts» kritisiert, im Bericht über die Eröffnung einer Kinderkrippe sei das Referat eines Politikers nicht erwähnt worden, was eine «Unterschlagung wichtiger Informationen» darstelle. Der Presserat wies die Beschwerde ab, weil die Zeitung den Akzent ihrer Berichterstattung nicht auf den Eröffnungsanlass, sondern auf die Bedeutung der Institution und deren Angebot gelegt hatte. Dies sei «vertret- und nachvollziehbar», wogegen kein Politiker einen Anspruch habe, in einem Medienbericht erwähnt zu werden.
Die zweite Beschwerde betrifft einen Leserbrief in der «Basler Zeitung» mit Angriffen gegen den damaligen Bundesrat Christoph Blocher. Der Beschwerdeführer wehrte sich gegen eine angebliche Diffamierung, doch der Presserat macht jetzt klar, dass diese Interpretation des Leserbriefs nicht richtig sei. Die «zulässige Wertung des Leserbriefschreibers» sei «für die Leserschaft als solche erkennbar», weshalb die Beschwerde abzuweisen sei. - Die beiden Stellungnahmen im Wortlaut: http://www.presserat.ch/23810.htm und http://www.presserat.ch/23820.htm
Dienstag
12.02.2008