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Dienstag
11.09.2007

Der Schweizer Presserat befasste sich in der jüngsten Verhandlungsrunde mit vier Beschwerden gegen Medien. Der Rat wies alle Klagen zurück, wie am Dienstag bekannt gegeben wurde. Betroffen war die Westschweizer Konsumentenzeitschrift «Bon à Savoir», die TV-Sendungen «Tagesschau» und «10vor10», die Schwyzer Regionalzeitung «Bote der Urschweiz» sowie das Tessiner Fernsehen mit der Sendung «Buonasera-Consumi». Die Klagethemen bewegten sich in einem breiten Spektrum: zwischen Fitness, Kampfhunde, über einen Rechts-aussen-Politiker bis zu Hygiene. Und überall ging es um die Wahrheitsfindung oder die Kommentarfreiheit, welche die Kläger anders sahen als der Pressrat.

Im September 2006 strahlte das TV-Nachrichtenmagazin «10vor10» einen Beitrag unter dem Titel «Kampfhunde im Verhaltenstest» aus. Später zog die «Tagesschau» auf der Website mit einer weiteren Hundemeldung nach. Der Beschwerdeführer kritisierte die Verwendung von Bildern der Beisetzung des Knaben von Oberglatt, der von einem Pitbull-Terrier angefallen und getötet worden war, um das Thema «Kampfhunde» zu «illustrieren». Diese würden zur Stimmungsmache missbraucht, so der Kläger. Der Presserat kam in diesem Fall zu einem andern Urteil: Dieser Beitrag sei berufsethisch nicht zu beanstanden. - Weitere Informationen auf www.presserat.ch