Content:

Dienstag
21.01.2003

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde des Walliser Hanfbauern Bernard Rappaz abgewiesen. Dieser hatte die einseitige Berichterstattung der Walliser Tageszeitung «Le Nouvelliste» über seine Verhaftung und Verurteilung kritisiert: Der «Nouvelliste» habe nur den Standpunkt der Untersuchungsbehörden wiedergegeben, wie der Presserat am Dienstag mitteilte. Die Zeitung verstiess deshalb nach Rappaz´ Ansicht gegen die Unschuldsvermutung und das Recht auf Anhörung beider Parteien. Der zu 16 Monaten verurteilte Hanfbauer kritisierte weiter, der «Nouvelliste» habe eine Kampagne gegen die Cannabis-Legalisierung lanciert. Eine Gegendarstellung habe ihm der Chefredaktor verweigert. Der Presserat forderte Rappaz auf, seine Kritik zu präzisieren, wies aber die Beschwerde schliesslich wegen «zu wenig begründet» ab. Auch das Walliser Kantonsgericht verweigert ihm eine Gegendarstellung. Die Klage liegt nun vor Bundesgericht.