Der Schweizer Presserat ist auf eine Beschwerde einer muslimischen Glaubensgemeinschaft in Zürich und ihres Imams «mangels jeder Begründung» teilweise nicht eingetreten und hat sie in den anderen Teilen wie schon vor ihm der Ombudsmann des Schweizer Fernsehens abgewiesen. Die Beschwerde bezog sich auf eine Sendung vom 28. April 2004, in der die «Rundschau» über einen Konflikt innerhalb dieser Gruppierung berichtet hatte.
In seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme betont jetzt der Presserat, der verantwortliche «Rundschau»-Redaktor habe sich absolut korrekt verhalten. Es sei von öffentlichem Interesse gwesen, die politische Haltung dieses Geistlichen zu thematisieren, und alle massgeblichen Kriterien, insbesondere jenes der Sachgerechtigkeit, seien respektiert worden. «Medien müssten sich auch mit Entwicklungen befassen dürfen, die sich innerhalb von mehr oder weniger geschlossenen Gemeinschaften ausländischer Staatsangehöriger oder auch innerhalb von religiösen Gruppierungen abspielen», betont der Presserat ausdrücklich. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21360.htm
Dienstag
25.01.2005