Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen eine Filmkritik in der Pendlerzeitung «20 Minuten» als «offensichtlich unbegründet» zurückgewiesen. Verfasser der Beschwerde waren die Vertreterin eines Filmverleihers sowie der Geschäftsführer einer Zürcher Kinokette, die dem Filmkritiker verschiedene Fehler vorgeworfen und daraus abgeleitet hatten, er habe sich nicht ernsthaft mit dem Streifen befasst. Demgegenüber erinnert der Presserat daran, dass es nicht zu seinen Aufgaben gehöre, die Qualität von Medienberichten zu werten. Die tatsächlich vorhandenen Ungenauigkeiten in der Filmkritik hätten aber keinen wesentlichen Einfluss auf das Verständnis des zentralen Themas des Films gehabt. «Eine Verletzung der journalistischen Wahrheitspflicht ist deshalb zu verneinen», schlussfolgert der Presserat. Weitere Beanstandungen konnte das Gremium «nicht nachvollziehen», und die Kritik bewege sich alles in allem «innerhalb des weit zu steckenden Rahmens der Kommentarfreiheit.» - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21400.htm
Dienstag
25.01.2005