Der Schweizer Presserat hat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme klar gemacht, dass «nicht jede Unschärfe» eine «Verletzung der Wahrheitspflicht zu begründen oder die Berichtigungspflicht auszulösen» vermöge. Im konkreten Fall ging es um einen Artikel der «Basler Zeitung» über einen Politiker, dem die Staatsanwaltschaft Wahlfälschung vorgeworfen hatte. Dabei schrieb die BAZ unter Berufung auf Aussagen der Staatsanwaltschaft, «Weber hat sich der Wahlfälschung schuldig gemacht». Das war ungenau und streng rechtlich falsch, da die Staatanwaltschaft als Anklagebehörde keine Urteile zu fällen hat. Allerdings sei aus dem Kontext klar hervorgegangen, dass ein Gerichtsurteil noch ausstehe, so dass der Presserat die Beschwerde als «offensichtlich unbegründet» zurückwies. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21920.htm
Dienstag
20.09.2005