Im einem Fall veröffentlichte die «Toggenburger Zeitung» einen Bericht über einen Herrn «Josef Schwindler», der als «Hochstapler» sein Leben friste. Die Beschwerde des Angeschuldigten wurde nun vom Schweizer Presserat gutgeheissen, wie er am Dienstag mitteilt. Der so genannte «Schwindler» hätte vor der Veröffentlichung angehört werden müssen, erklärte der Schweizer Presserat weiter. Der Redaktor der «Toggenburger Zeitung», der den Bericht verfasst hat, unterhielt sich zwar mit dem Beschwerdeführer, informierte ihn aber nicht über Ziel und Zweck des Treffens.
Um die Vermischung von politischer und journalistischer Tätigkeit ging es im anderen Fall, mit dem sich der Presserat zu befassen hatte. Der SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer verfasste einen Beitrag in der «Schweizerzeit», in dem er sich auf einen «anonymen Denunzianten» berief, der zwei SVP-Politiker wegen rassistischer Äusserungen angeschwärzt haben soll. Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde des «Denunzianten» teilweise gutgeheissen und festgehalten, dass man den Angeschwärzten zur Stellungnahme hätte anhören müssen. Dabei sollte auch im Impressum der «Schweizerzeit» auf die Doppelfunktion von Ulrich Schlüer als Chefredaktor und SVP-Nationalrat hingewiesen werden, hält der Schweizer Presserat in seiner Stellungnahme fest. - Die Stellungnahmen im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22490.htm und http://www.presserat.ch/22480.htm
Dienstag
29.08.2006