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Donnerstag
03.04.2008

Der bisher ausschliesslich aus den Verbänden der Medienschaffenden zusammengesetzte Schweizer Presserat kommt einer Erweiterung seiner Trägerschaft einen Schritt näher. Neu sollen auch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und der Verband «Schweizer Presse» (Verleger) im Stiftungsrat Einsitz nehmen. Während die beiden vorgesehenen neuen Träger der Stiftung die ausgehandelte Vereinbarung bereits genehmigt haben, müssen sich die vier Journalistenverbände nochmals mit dem Thema befassen, wie das Sekretariat der Stiftung am Donnerstag schreibt. Der Stiftungsrat soll am 5. Juni definitiv über die Trägerschaftserweiterung entscheiden.

Aufgabe des Presserats ist es, für die Einhaltung der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» zu sorgen. Er behandelt dazu Beschwerden gegen einzelne Medienerzeugnisse und gibt dazu Stellungnahmen ab. Im Stiftungsrat der Trägerschaft sitzen bisher vier Vertreterinnen und Vertreter des Berufsverbandes Impressum, drei des SRG-Mitarbeiterverbandes SSM (Syndikat Schweizerischer Medienschaffender), drei der Organisation der Chefredaktoren sowie zwei der Gewerkschaft Comedia. Zwei Drittel dieser zwölf Personen, also wenigstens acht von ihnen, müssen den Änderungen zustimmen, damit sie in Kraft treten können.

Neu soll der Stiftungsrat auf 18 Mitglieder aufgestockt werden, damit sich die neuen Trägerschaftsmitglieder angemessen vertreten fühlen – ein Punkt, der bis zuletzt umstritten war, wie Stiftungsrats-Sekretär Martin Künzi am Donnerstag gegenüber dem Klein Report bekannt gab. «Ich denke aber, dass dieses Thema in einigen Jahren neu geregelt werden kann, wenn man einerseits Erfahrungen mit dieser Grösse gesammelt hat und auch das gegenseitige Vertrauen Zeit zum Wachsen gehabt hat», sagte er.

Ein weiterer umstrittener Punkt ist das Thema Kollektivvertrag. Laut Punkt f. der «Erklärung» haben die Medienschaffenden «Anspruch auf eine klare Regelung der Arbeitsbedingungen durch einen Kollektivvertrag», was den Verlegern bisher arges Kopfzerbrechen bereitet hat. Dies gilt auch für die Präambel-Bestimmung, wonach die Verantwortlichkeit der Journalistinnen und Journalisten gegenüber der Öffentlichkeit Vorrang habe «vor jeder anderen, insbesondere vor ihrer Verantwortlichkeit gegenüber ihren Arbeitgebern und gegenüber staatlichen Organen». Die Verhandlungspartner sind überzeugt, mit entsprechenden Protokollnotizen diese Klippen umschifft zu haben, was aber gewiss noch zu reden geben wird. - Siehe auch: Der Schweizer Presserat ist bekannt, wird aber wenig beachtet und Journalisten und Verleger im selben Presserats-Boot - vielleicht