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Dienstag
20.09.2005

Weil die «Basler Zeitung» in einem Bericht über den ältesten Teilnehmer an einem Stadtlauf dessen Vergangenheit als Teilnehmer am deutschen Krieg gegen die Sowjetunion einseitig kolportiert hatte, hat der Schweizer Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme die Beschwerde gegen diese Berichterstattung teilweise gutgeheissen. Die BAZ hatte im November 2004 über den 89-jährigen Stadtlauf-Teilnehmer geschrieben, er habe am «Russland-Feldzug» teilgenommen, «um gegen den Bolschewismus zu kämpfen.» Die Übernahme dieser nazi-deutschen Terminologie sei beschönigend gewesen. Zudem hätte der Leserschaft nicht vorenthalten werden dürfen, dass der Teilnehmer freiwillig in diesen Krieg gezogen war und dort einem SS-Kommando unterstanden hatte. Zudem wäre es «auch fair gewesen, die heutige Distanzierung des Betroffenen von der Kriegsteilnahme kurz zu vermerken.» Eine Berichtigung oder Klarstellung sei «nicht nur bei der Veröffentlichung einer Falschmeldung, sondern auch bei einer Unterschlagung und/oder Entstellung von wichtigen Informationen angebracht», schreibt der Presserat zum Schluss. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21900.htm