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Samstag
31.05.2008

Der Schweizer Presserat hat vier Beschwerden gegen die Publikationen «SonntagsZeitung», «Schweizer Bauer», «Le Matin / Tribune de Genève» und «Beobachter» abgewiesen, soweit er auf die Klagen eingetreten ist. Dies meldet der Presserat am Freitag. Beim Fall der «SonntagsZeitung» ging es um Vorwürfe wie Entstellung der Tatsachen und sachlich ungerechtfertigte Anschuldigungen. Das Verdikt des Rates lautete klar: Die «SonntagsZeitung» habe mit den Artikeln «Kaviar als Köder für Investoren» und «Kein baldiger Börsengang: Aktionärsbeirat zweifelt an X» die Ziffern 1 (Wahrheit), 2 (Entstellung) und 7 (sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen) der Erklärung für Journalisten nicht verletzt.

In der Klage gegen den «Schweizer Bauern» ging es um eine rechtliche Auseinandersetzung bei der Veräusserung eines Milchkontingents. Der Kläger machte geltend, der Bericht habe ihn sowie seine Firma finanziell ruiniert und schwer belastet. Er konnte dem Presserat jedoch keine Belege für eine andere Darstellung vorlegen. Darum trat der Rat nicht auf die Beschwerde ein. Bei den Westschweizer Zeitungen «Le Matin / Tribune de Genève» ging es um den Fall eines brutalen Jugendlichen, über den berichtet wurde. Die Klage richtete sich gegen die indifferente Berichterstattung sowie den Opferschutz. Der Presserat wies jedoch auch diese Beschwerde ab.

Im letzten Fall hatte der «Beobachter»-Journalist über eine therapeutische Wohngemeinschaft berichtet, die ihren Betrieb einstellen würde. Dagegen klagte die Gemeinschaft beim Schweizer Presserat. Dieser jedoch kam zum Schluss, dass die Berichterstattung die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (Anhörung bei schweren Vorwürfen) und 9 (Unabhängigkeit) der Journalisten-Erklärung nicht verletzt habe. Somit legte der Presserat auch diesen Fall zu den Akten. Weitere Informationen zur «SonntagsZeitung» www.presserat.ch/23990.htm, zu «Schweizer Bauer» www.presserat.ch/24000.htm, zu «Le Matin/Tribune de Genève» www.presserat.ch/24010.htm und zum «Beobachter» www.presserat.ch/24020.htm