Der Schweizer Presserat hat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme darauf hingewiesen, dass eine Zeitung oder Zeitschrift keine diskriminierenden Leserbriefe veröffentlichen dürfe, selbst wenn die Redaktion eine ganze Reihe davon erhalte. Auslöser für diese Aussage war ein Leserbrief in der französischen Ausgabe des «Migros Magazine» (ex-«Construire»), in dem der Verfasser in deutlichen Worten seinen Unmut über ein Interview mit einem islamischen Buchautor ausdrückte. Die Redaktion rechtfertigte den Abdruck mit dem Argument, dass viele ähnliche Briefe eingegangen seien und dem Wunsch, eine Diskussion ankurbeln zu wollen. Das rechtfertige den Abdruck nicht, meint demgegenüber der Presserat und hiess die Beschwerde gut. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21890.htm
Dienstag
20.09.2005