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Dienstag
23.10.2007

In Zeitungen und Magazinen muss die Werbung deutlich von den redaktionellen Beiträgen getrennt werden. Der Schweizer Presserat hat am Dienstag in einer Stellungnahme zu einer Rubrik der «Tribune de Genève» diesen Grundsatz in Erinnerung gerufen. Auslöser für die Stellungnahme war eine im Mai 2006 von der Redaktions- und Personalkommission der Zeitung eingereichte Beschwerde. Die Journalisten kritisierten darin die Gratiswerbe-Rubrik «Echo du commerce», die in ihrer Zeitung abgedruckt wurde. In der Rubrik konnten Genfer Geschäfte ihre Produkte vorstellen. Der bebilderte kurze Text gab nicht nur Aufschluss über die Qualitäten des Produkts. Enthalten waren auch der Preis und die Adresse des Geschäfts. Hingegen fehlte ein kritischer Vergleich mit anderen Produkten. Für die klagenden Journalisten fehlte damit die «klare Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten». Zudem hatte der Verein «Info en danger» von Westschweizer Journalisten eine ähnlich lautende Beschwerde eingereicht.

Nach diversen Anhörungen ist der Schweizer Presserat zum Schluss gekommen, dass sich die Beziehung zwischen den Redaktionen und den Werbekunden tatsächlich stark gewandelt habe und dass das Risiko von Fehlentwicklungen real sei. Im Fall der Rubrik «Echo du commerce» hätten die Journalisten unabhängig entscheiden müssen, welche Geschäfte und Produkte sie vorstellen wollten. Faktisch durften sie aber nur Geschäfte vorstellen, die in der Zeitung auch Werbung buchten. Dies sei für redaktionelle Inhalte nicht akzeptabel, so der Presserat. Die Vermischung der Inhalte müsse vermieden werden. Die «Tribune de Genève» hat die Rubrik unter dem neuen Chefredaktor Pierre Ruetschi in der Zwischenzeit aufgegeben. Laut Ruetschi lagen die Texte in der Rubrik zu nahe an «PR-Texten eines Werbekatalogs». - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/23560.htm