Content:

Dienstag
15.11.2005

Das illegale Verbreiten oder Herunterladen von Musiktiteln im Internet soll strafrechtlich verfolgt werden. Der Schweizer Verband der Musikwirtschaft (IFPI Schweiz) hat am Dienstag die Aktion «Game over» gestartet, wonach neu auch Private zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Der IFPI Schweiz hat zwei Jahre lang gegen professionelle und halbprofessionelle Raubkopierer gekämpft und ist überzeugt, dass es wegen dieses Einsatzes heute dieses Segment der Internet-Piraterie nicht mehr gibt. Private kamen bisher ungeschoren davon. «Ab heute wird das anders», sagte IFPI-Schweiz-Sprecher Beat Högger. Urheberrechts-Verletzungen würden nicht mehr toleriert.

Laut IT-Fachmann Guido Rodolphi hinterlässt jeder User eine Spur. Damit sei exakt belegbar, wer wann welche Daten heruntergeladen habe. Über die Internet-Spur gelangen die Piraten-Fahnder zum jeweiligen Provider und ersuchen ihn um die Identität des Kunden. Will der Provider diese nicht preisgeben, wird er aufgefordert, seinerseits mit dem Fehlbaren in Kontakt zu treten. Geschieht nichts, folgt laut Högger eine Anzeige gegen Unbekannt, adressiert an den Provider. In erster Linie strebt der IFPI aussergerichtliche Einigungen an. Kommt eine solche nicht zustande, gibt es ein Strafverfahren. Auf Verletzung des Urheberrechts stehen in der Schweiz Gefängnis und Busse bis 100 000 Franken. Das schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) datiert allerdings von 1992 und ist deshalb nicht auf die modernen digitalen Möglichkeiten ausgerichtet. Die Regelungen müssten deshalb laut Högger internationalen Verträgen angepasst werden. Dies umso mehr, als Urheberrechtsverletzungen bei weitem nicht nur die Musikwirtschaft betreffen. Auch die Filmbranche stehe zunehmend vor dem gleichen Problem, ebenso wie Verlage, Zeitungen, Zeitschriften, deren Publikationen im Internet abrufbar seien.