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Donnerstag
06.04.2006

Die Schweizer Börse SWX hat gegen den Telekomkonzern Swisscom eine formelle Untersuchung eröffnet. Grund ist eine mögliche Verletzung des Kotierungsreglementes, wonach Management-Transaktionen offen gelegt werden müssen. Die Vorabklärungen hätten ergeben, dass im Zusammenhang mit der Einhaltung von Meldefristen eine mögliche Verletzung des Artikels 74a im Kotierungsreglement vorliege, teilte die SWX am Donnerstag mit. Die Dauer des Untersuchungsverfahrens sei nicht bestimmt. Die SWX werde über den Ausgang des Verfahrens berichten, über die laufende Untersuchung würden aber keine Auskünfte erteilt.

Seit Mitte 2005 müssen Manager und Verwaltungsräte von börsenkotierten Unternehmen offen legen, wann sie in welchem Umfang Papiere ihres Unternehmens gekauft oder verkauft haben. Innert zwei Tagen müssen Transaktionen ab 100 000 Franken dem Unternehmen gemeldet werden; dieses soll die Angaben innert zwei Tagen an die SWX weiterleiten. Wird innerhalb eines Monats pro Person der Schwellenwert von 100 000 Franken nicht überschritten, so muss das betroffene Unternehmen erst nach Monatsende eine Sammelmeldung machen. Die Daten werden aber nicht publiziert. Wer gegen die Meldepflicht verstösst, kann von der SWX erheblich gebüsst werden. So ist als Ultima Ratio eine Busse von bis zu 200 000 Franken oder sogar die Streichung der Kotierung des
Unternehmens möglich.