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Freitag
20.05.2005

Die Schweiz darf der italienischen Justiz weitere Unterlagen für ihre Ermittlungen rund um den Medienkonzern Mediaset von Silvio Berlusconi liefern. Das Bundesgericht hat drei Beschwerden gegen die Rechtshilfe abgewiesen. Die Beschwerden richteten sich gegen den Entscheid der Bundesanwaltschaft vom 3. Februar. Diese hatte die Übermittlung von Unterlagen zu den Luganeser Bankkonten dreier Offshore-Gesellschaften bewilligt. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der drei Firmen nun vollumfänglich abgewiesen.

Die Staatsanwälte in Mailand führen seit 1996 eine gewaltige Untersuchung durch. Es geht zur Hauptsache um den angeblichen Verkauf fiktiver Filmrechte an Offshore-Gesellschaften. Die Deliktsumme soll umgerechnet rund 265 Mio. Franken betragen, die teilweise über Schweizer Bankkonten geflossen sein sollen. Im Visier der Justiz stehen neben dem italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi 13 weitere Personen, unter ihnen Mediaset-Präsident Fedele Confalonieri, ein Tessiner Bankier sowie die Leiterin der Filiale von Berlusconis Familien-Holding Fininvest im Tessin. Ihnen wird unter anderem Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Das Bundesgericht hatte bereits im April 2004 grünes Licht für die Überstellung von Bankunterlagen an die Mailänder Justiz gegeben.