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Samstag
01.07.2006

An diesem Wochenende ist nach jahrelangen Vorbereitungsarbeiten das Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung in Kraft getreten. Der bisherige Grundsatz, wonach die Dokumente der Verwaltung, wenn nicht anders bezeichnet, alle geheim zu halten sind, gilt jetzt auf Bundesebene umgekehrt. Dank dem neu geltenden Öffentlichkeitsprinzip soll die Arbeit der Bundesverwaltung transparenter und der Bewohnerschaft des Landes einfacher zugänglich gemacht werden. Dies soll auch die Arbeit der Medienschaffenden erheblich vereinfachen. Es bleibt ihnen nun, die neu gewonnene Transparenz auch richtig einzufordern.

Die Medienschaffendengewerkschaft Comedia spricht in diesem Zusammenhang von einem «Schritt in die richtige Richtung, weg von der veralteten Geheimniskrämerei hin zu einem offenen Staatsverständnis». Als nächstes gehe es jetzt darum, weitere alte Zöpfe abzuschaffen, so den Artikel 293 des Strafgesetzbuches und dessen militärisches Pendant, Artikel 106 des Militärstrafgesetzes, die Medienschaffende für die Veröffentlichung von amtlichen Geheimnissen mit Strafe bedrohen.