Journalisten kennen aus beruflicher Erfahrung eine ganze Reihe von rechtlich heiklen Worten mit prozessträchtigem Stellenwert. Nicht jeder Beschiss ist beispielsweise ein Betrug und nicht jedes Tötungsdelikt ein Mord. Auf diese Liste der heiklen Worte muss jetzt offenbar auch der Ausdruck «Schwarzafrikaner» genommen werden, obschon die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) kürzlich eine diesbezügliche Beschwerde eines Zuschauers gegen die Sendung «Rundschau» im deutschsprachigen Schweizer Fernsehen abgewiesen hat. Der verwendete Begriff Schwarzafrikaner sei «im Rahmen des beanstandeten Beitrags nicht diskriminierend, stachelt nicht zum Rassenhass an und verstösst auch nicht diametral gegen das kulturelle Mandat», schreibt die UBI.
Ganz im Gegensatz dazu hat der Schweizer Presserat vor zwei Monaten zum selben Ausdruck geschrieben, er sei «geeignet, Vorurteile gegen dunkelhäutige Menschen zu fördern und diese damit zumindest latent zu diskriminieren». Damals war es um eine Meldung in der Pendlerzeitung «20 Minuten» und in einem Bericht in den «Freiburger Nachrichten» gegangen.
Auch wenn die UBI den Begriff «Schwarzafrikaner» jetzt gewissermassen weissgewaschen hat, werden die Medienschaffenden im Wissen um die unterschiedliche Bewertung den Ausdruck jetzt mit erhöhter Sorgfalt verwenden. Ob dies der Präzisierung in der Berichterstattung dienlich ist, bleibe dahingestellt. Der UBI-Entscheid im Wortlaut: http://www.ubi.admin.ch/d/index.htm und die Presserats-Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22240.htm
Freitag
14.07.2006