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Dienstag
21.01.2003

Ein Sieg mehr von Bundeskanzler Gerhard Schröder in der Affäre um seine angebliche Beziehung zu einer TV-Journalistin: Das Berliner Landgericht hat am Dienstag eine Einstweilige Verfügung gegen einen Journalisten bestätigt, der in der «Märkischen Oderzeitung» (MOZ) Gerüchte über einen Ehestreit zwischen Schröder und seiner Frau Doris Schröder-Köpf wiedergegeben hatte. Der Artikel betreffe die Privatsphäre, und es gebe kein öffentliches Interesse an der Verbreitung von Gerüchten, erklärte das Gericht.

Allerdings bezieht sich der Gerichtsentscheid nur auf den Autor, nicht jedoch auf die Zeitung. Wegen eines Formfehlers hatte Schröders Anwalt Michael Nesselhauf zuvor in der Verhandlung auf die Rechte aus einer gegen das Blatt erwirkten Verfügung verzichtet. Nesselhauf kündigte an, er werde «postwendend» beim Landgericht Berlin eine Unterlassungsklage gegen die Zeitung einreichen. Diese Klage werde identisch mit der einstweiligen Verfügung gegen die «MOZ» sein, die aus formalen Gründen nicht rechtswirksam wurde. Vergleiche auch: «The Guardian» wehrt sich gegen Urteile aus dem Ausland, Verfügung gegen britische Zeitung gilt nur in Deutschland