Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten in Deutschland (ZAK) hat eine Split-Screen-Werbung, die auf Vox ausgestrahlt wurde, beanstandet.
Während der Sendung «Das perfekte Dinner» sei Werbung eingeblendet worden, die optisch und verbal nicht von einem vorangehenden redaktionellen Hinweis zu unterscheiden gewesen sei. Programm und Werbung konnten somit nicht mehr klar auseinandergehalten werden, hielt die Kommission fest.
An seiner Sitzung vom Dienstag stellte die Kommission bei N-TV ebenfalls einen Verstoss fest. Im Rahmen des Beitrags «Autotipps für den Winter» innerhalb der Nachrichten waren die Dienstleistungen einer Firma übermässig betont worden. Damit habe N-TV gegen das Verbot der Schleichwerbung verstossen.
Auch Nickolodeon wurde von der Kommission gerügt. Die Kindersendung «Die Pinguine aus Madagaskar» auf dem Sender war durch einen Werbeblock unterbrochen worden, was für Kindersendungen verboten ist.