Das Berliner Kammergericht musste sich mit der Zulässigkeit von Werbebotschaften in Radio-Interviews befassen. Im konkreten Fall ging es um ein Interview mit der Besitzerin einer Fleischerei, das im April von einem Brandenburger Privatradio ausgestrahlt wurde. Wie die «Netzeitung» über den Fall schreibt, gilt das Verbot der Schleichwerbung auch für Radiosender. Das Gericht habe dies in seiner Entscheidung bestätigt. Bei dem «Interview» habe es sich tatsächlich um eine «kaum verbrämte Lobhudelei» auf den Fleischereibetrieb gehandelt, wird der Berliner Anwalt Nico Härting in der «Netzeitung» zitiert. Gemäss Härting war der Radiobeitrag von einer PR-Agentur geliefert worden, die zudem einen regulären Werbespot für die Fleischerei produziert habe. Der Radiosender schöpfte Verdacht und beantragte eine einstweilige Verfügung, um der Agentur die Lieferung weiterer «getarnter Werbebeiträge» zu untersagen.
Wie die «Netzeitung» weiter schreibt, hat das Gericht dem Verbotsantrag stattgegeben und dabei auch auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwiesen. Danach gilt «getarnte Wirtschaftswerbung» als wettbewerbswidrig. ES sei zwar erlaubt, in redaktionellen Beiträgen ein Unternehmen lobend hervorzuheben. Auch belege der enge zeitliche Zusammenhang mit dem Werbespot an sich noch nicht, dass es sich um Schleichwerbung handle. Doch der Moderator habe Formulierungen benutzt, die wie Werbeslogans klängen, kritische Distanz vermissen liessen und sich auf die Rolle eines Stichwortgebers für die Interviewpartnerin beschränkt. Diese Indizien seien ausreichend für den Nachweis verbotener Schleichwerbung. Der Anwalt Härting, der am Verfahren selber nicht beteiligt war, ist der Ansicht, dass das Urteil dieses Prozesses auch für die ARD-Sender, die sich mit Schleichwerbevorwürfen beschäftigen, «hoch interessant» sei. Siehe auch: ARD hat Clearing-Stelle gegen Schleichwerbung eingesetzt
Sonntag
21.08.2005