Der Kommunikationskonzern TDC Switzerland (Sunrise) erhält vorerst auch keine Interkonnektion bei den Mietleitungen der Swisscom. Das Bundesgericht hat drei Wochen nach seinem Urteil zum schnellen Bitstrom-Zugang einen weiteren Entscheid der ComCom bestätigt, berichtet die Nachrichtenagentur sda am Montag. Die Kommunikationskommission (ComCom) hatte das Gesuch von TDC (Sunrise) um Interkonnektion für den Dienst «Mietleitungen» der Swisscom im Februar 2005 abgewiesen. Die ComCom verwies dabei auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichts vom November 2004.
Die Lausanner Richter waren damals zum Schluss gekommen, dass für eine Interkonnektionspflicht der Swisscom beim gemeinsamen und vollständig entbündelten Zugang zur letzten Meile keine gesetzliche Grundlage bestehe. Nach Ansicht der ComCom sollte dies auch bei den Mietleitungen gelten. TDC gelangte gegen den Entscheid der ComCom ans Bundesgericht, das die Beschwerde nun einzig in Bezug auf die Verteilung der Parteikosten gutgeheissen, im Übrigen aber abgewiesen hat.
Ein inhaltlich identisches Urteil hatten die Lausanner Richter vor drei Wochen bereits bezüglich dem schnellen Bitstrom-Zugang gefällt. Sowohl schneller Bitstrom-Zugang als auch die Mietleitungsdienste sind eine Form der Entbündelung der letzten Meile.
Montag
19.12.2005